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Checkliste
Alles Wissenswerte zum BAföG auf einen Blick
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Finanzierung eures Studiums. Viele Studierende haben Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Alles Wissenswerte dazu findet ihr hier im Überblick.
Checkliste BAföG
Hier findest du alle wichtigen Infos zum BAföG auf einen Blick! |
Wer bekommt BAföG?
- Deutsche sowie Ausländer, die Aussicht auf eine Bleibeberechtigung in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind (Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Niederlassungserlaubnis)
- Personen, die das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreichen können (Leistungsnachweis nach festgelegter Semesterzahl)
- Personen, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahrs aufnehmen (Ausnahmen möglich)
Welche Ausbildungen können gefördert werden?
- Weiterführende allgemeinbildende Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien nach der 10. Klasse
- Berufsfachschulen, die keine Berufsausbildung voraussetzen (einschließlich Klassen beruflicher Grundbildung)
- Fach- und Fachoberschulklassen, die (k)eine Berufsausbildung voraussetzen
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die keine Berufsausbildung voraussetzen und einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (mindestens 2-jährig)
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Höheren Fachschulen und Akademien
- Hochschulen
Antragstellung:
- Schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern
- Durch den Auszubildenden (ab 15 Jahren) oder den gesetzlichen Vertreter
- Studenten: Antragstellung beim Studentenwerk der Hochschule
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk der Ausbildungsstätte
- Schüler: Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Leistungen:
- Grundsätzlich abhängig vom Einkommen der Eltern
- Abhängig vom Wohnsitz: bei eigenem Haushalt höherer Anspruch auf Leistungen als bei Wohnsitz im Elternhaus
- Bedarfssatz für Studenten: 512 Euro bei eigenem Haushalt, 414 Euro im Elternhaus
- Elternunabhängiges BAföG in Ausnahmefällen: abhängig von Lebensalter, Ausbildungsstand oder früherer Erwerbstätigkeit
- Förderung für die Regeldauer der Ausbildung
- 400-Euro-Job nebenbei möglich
Rückzahlung:
- Schüler erhalten einen Vollzuschuss und müssen keine Rückzahlung leisten.
- Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten zur Hälfte einen Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen des Staates.
- Beginn der Rückzahlung: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
- Monatliche Rückzahlungsrate: aktuell 105 Euro
- BAföG-Empfänger, die zu den 30 % der Besten des Examensjahrgangs gehören, können auf Antrag 25 % des Darlehens erlassen werden.
- Höchstsumme der Rückzahlung: 10.000 Euro
- Bei frühzeitiger Rückzahlung kann sich die Rückzahlungssumme ebenfalls verringern.
- Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden.
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Weitere externe Informationen zum Thema
Checklisten Downloads
- Abendstudium (205 KB)
- Arbeitszeugnis (528 KB)
- Bachelorarbeit (324 KB)
- BAföG (230 KB)
- Berufsfindung (284 KB)
- Bewerbung (316 KB)
- Bildungskredit (212 KB)
- Erstsemester (307 KB)
- Fernstudium (298 KB)
- Hausarbeit (505 KB)
- Lerntipps (306 KB)
- Praktikum (245 KB)
- Praktikumszeugnis (476 KB)
- Referate (205 KB)
- Stressbewältigung (131 KB)
- Stresssymptome (197 KB)
- Studienwahl (312 KB)
- Volontariat (305 KB)
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