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Fernlehrgang
"Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" im Überblick
Der Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" qualifiziert Sie für eine Führungsposition in einer Gesundheits- oder Sozialeinrichtung. Der Fernlehrgang ist perfekt geeignet für Hochschulabsolventen, Selbstständige sowie medizinische Fachkräfte.
| Fernlehrgang „Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" im Überblick | |
| Teilnahmevoraussetzungen | Zum Zeitpunkt der Prüfung:
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| Lehrgangsbeginn |
Jederzeit |
| Lehrgangsdauer |
16 Monate Regelstudienzeit 32 Monate Höchstdauer |
| Lehrgangskosten | 16 Monatsraten à 175 EUR plus 195 EUR Prüfungsgebühr |
| Mögliche Lehrgangsinhalte |
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| Ergänzende Seminare |
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| Abschluss | Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement mit Harzburg-Diplom |
| Prüfung |
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| Berufsaussichten/ Tätigkeitsfelder |
Führungspositionen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen |
| Gut zu wissen | Der Lehrgang kann 4 Wochen lang kostenlos getestet und auch im Ausland absolviert werden. |
| Anbieter |
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An wen richtet sich der Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement"?
Der Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" richtet sich an Hochschulabsolventen, Selbstständige oder medizinische Fachkräfte wie Ärzte oder Pfleger, die eine Führungsposition in einer Gesundheits- oder Sozialeinrichtung anstreben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Voraussetzung für die Prüfung zum Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" ist eine Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufspraxis. Auch Studenten oder Personen mit gleichwertiger Eignung können zugelassen werden.
Vorleistungen können gegebenenfalls anerkannt werden. Informationen dazu erhalten Sie von der AFW.
Welche Lerninhalte werden abgedeckt?
Der Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" schult Sie in Schlüsselqualifikationen wie Führungskompetenz und Mitarbeitermotivation. Sie verbessern Ihre Kommunikationsfähigkeit und analysieren Ihre soziale Kompetenz. Rhetorik und Körpersprache (Kinesik) sind weitere wichtige Inhalte. Zudem optimieren Sie Ihr Selbstmanagement sowie Ihre Fähigkeit, sich realistische Ziele zu setzen und Erfolge zu kontrollieren.
Diese Schlüsselqualifikationen ergänzt der Lehrgang durch das nötige theoretische Wissen für eine Führungsposition im Gesundheits- oder Sozialwesen. Sie erfahren mehr über die allgemeinen rechtlichen Grundlagen sowie das Arbeits- und Sozialrecht. Grundlagen der Betriebswirtschaft, des Rechnungswesens und der Finanzwirtschaft werden Ihnen ebenfalls vermittelt. Sie erfahren im weiteren Verlauf mehr über die Relevanz des Controlling als Führungsaufgabe, die Grundlagen des Marketing sowie das richtige Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialbereich.
Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement": Abschluss
Die Abschlussprüfung des Fernlehrgangs besteht aus 4 Klausuren à 90 Minuten. Jede Klausur behandelt den Inhalt je eines Studienbriefs. Die Themen für die Klausuren werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen 4 Wochen vor den Prüfungen schriftlich mitgeteilt. Mit Erhalt der Themen ist die Prüfungs-Anmeldung verbindlich.
Die Anmeldung zur Prüfung muss mindestens 5 Wochen vor Prüfungstermin erfolgen. Dazu müssen von der AFW alle 16 Studienaufgaben mit einer Durchschnittsnote von mindestens 4,0 bewertet worden sein.
Finanzierung
Für den Fernlehrgang "Referent/in für Gesundheits- und Sozialmanagement" gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Übernahme der gesamten Lehrgangskosten
- Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Bildungsscheck NRW in Höhe von maximal 500 Euro für Personen, die in NRW ansässig sind
- Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen: Förderung bis zu 3000 Euro
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Rahmenvereinbarung mit Unternehmen: Sonderkonditionen für Mitarbeiter kooperierender Unternehmen
- Förderung durch den Arbeitgeber
- Partner- und Gruppenstudium: Gebührenermäßigung für Ehepaare, Lebenspartner oder Gruppen ab 3 Personen
- Freundschaftsprämie: Prämie für erfolgreiche Weiterempfehlungen
- In besonderen Lebensumständen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit kann eine verzögerte Zahlung der Gebühren vereinbart werden
- Der Lehrgang ist steuerlich absetzbar (als Werbungskosten/Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe)
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