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Fernlehrgang
"Tourismus-Referent/in" im Überblick
Die Tourismus Weiterbildung zum "Tourismus-Referent/in" qualifiziert Beschäftigte der Branche für das Tourismus-Management. Ebenso bietet er Quereinsteigern den Einstieg in den Tourismus oder vermittelt das nötige Fachwissen für eine Selbstständigkeit im Tourismus.
| Fernlehrgang „Tourismus-Referent/in" im Überblick | |
| Teilnahmevoraussetzungen | Zum Zeitpunkt der Prüfung:
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| Lehrgangsbeginn |
Jederzeit |
| Lehrgangsdauer |
16 Monate Regelstudienzeit 32 Monate Höchstdauer |
| Lehrgangskosten | 16 Monatsraten à 170 EUR plus 195 EUR Prüfungsgebühr |
| Mögliche Lehrgangsinhalte |
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| Ergänzende Seminare |
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| Abschluss | Tourismus-Referent/in mit Harzburg-Diplom |
| Prüfung |
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| Berufsaussichten/ Tätigkeitsfelder |
Arbeit im Tourismusmanagement, Quereinstieg in den Tourismusbereich, Selbständigkeit |
| Gut zu wissen | Der Lehrgang kann 4 Wochen lang kostenlos getestet und auch im Ausland absolviert werden. |
| Anbieter |
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An wen richtet sich die Tourismus Weiterbildung zum "Tourismus-Referenten"?
Die Tourismus Weiterbildung "Tourismus-Referent/in" richtet sich an Beschäftigte der Tourismusbranche, die eine Position im Tourismusmanagement anstreben. Zudem können Quereinsteiger sich mit dem Lehrgang für die Tourismusbranche qualifizieren. Wer plant, sich im Tourismus selbstständig zu machen, kann dieses Ziel ebenso mithilfe des Lehrgangs erreichen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Tourismus Weiterbildung erfüllt werden?
Voraussetzung für die Prüfung zum Fernlehrgang "Tourismus-Referent/in" ist eine Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufspraxis. Auch Studenten oder Personen mit gleichwertiger Eignung können zugelassen werden.
Vorleistungen können gegebenenfalls anerkannt werden. Informationen dazu erhalten Sie von der AFW.
Welche Lerninhalte werden abgedeckt?
Die Tourismus Weiterbildung "Tourismus-Referent/in" schult Sie umfassend in allen für den Tourismus relevanten Inhalten. Anfänglich behandeln Sie Grundlagen wie die Tourismus-Geografie, die verschiedenen Leistungsträger im Tourismus oder das Destinationsmanagement. Außerdem werden in diesem Zusammenhang Freizeitparks und Events sowie Reiseleitung und Animation thematisiert. Auch den Bereich Operatives Marketing lernen Sie näher kennen.
Im Anschluss werden Ihnen essentielle Kenntnisse vermittelt, die Sie z. B. für die Führung eines Tourismusbetriebes benötigen. Sie erlernen Führungskompetenz und Personalmanagement. In diesem Zusammenhang erfahren Sie auch mehr über die rechtlichen Regelungen im Tourismus. Sie lernen zudem wichtige Kommunikations-, Informations- und Reservierungssysteme kennen, die Sie für die Arbeit in einem Tourismusbetrieb beherrschen müssen.
Vertiefend vermittelt der Lehrgang Ihnen Kenntnisse über das Qualitätsmanagement im Gesundheitstourismus sowie das internationale Tourismusmanagement. Ergänzend werden wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen sowie die Inhalte Finanzierung und Investition thematisiert.
Fernlehrgang "Tourismus-Referent/in": Abschluss
Die Abschlussprüfung der Tourismus Weiterbildung besteht aus 4 Klausuren à 90 Minuten. Jede Klausur behandelt den Inhalt je eines Studienbriefs. Die Themen für die Klausuren werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen 4 Wochen vor den Prüfungen schriftlich mitgeteilt. Mit Erhalt der Themen ist die Prüfungs-Anmeldung verbindlich.
Die Anmeldung zur Prüfung muss mindestens 5 Wochen vor Prüfungstermin erfolgen. Dazu müssen von der AFW alle 16 Studienaufgaben mit einer Durchschnittsnote von mindestens 4,0 bewertet worden sein.
Finanzierung
Für den Fernlehrgang "Tourismus-Referent/in" gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Übernahme der gesamten Lehrgangskosten
- Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Bildungsscheck NRW in Höhe von maximal 500 Euro für Personen, die in NRW ansässig sind
- Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen: Förderung bis zu 3000 Euro
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Rahmenvereinbarung mit Unternehmen: Sonderkonditionen für Mitarbeiter kooperierender Unternehmen
- Förderung durch den Arbeitgeber
- Partner- und Gruppenstudium: Gebührenermäßigung für Ehepaare, Lebenspartner oder Gruppen ab 3 Personen
- Freundschaftsprämie: Prämie für erfolgreiche Weiterempfehlungen
- In besonderen Lebensumständen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit kann eine verzögerte Zahlung der Gebühren vereinbart werden
- Der Lehrgang ist steuerlich absetzbar (als Werbungskosten/Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe)
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