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Urlaubssemester

Die Bezeichnung klingt verlockend, hat aber so gut wie nichts mit Urlaub zu tun. Studenten sind dazu berechtigt, sich ein halbes Jahr vom Studium beurlauben zu lassen. In dieser Zeit bleibt für sie der Studierendenstatus bestehen, es dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen besucht werden.

Was ist ein Urlaubssemester?

Das Urlaubssemester ist eine offizielle Pause vom Studium für die Dauer von einem Semester. Jeder Student ist dazu berechtigt, sich im Laufe des Studiums bis zu vier Urlaubssemester zu nehmen. Es ist nicht möglich sich für weniger als ein volles Semester beurlauben zu lassen und die Beurlaubung ist nicht zulässig für das erste Fachsemester. Maximal können zwei Urlaubssemester hintereinander genommen werden.

Während des Urlaubssemesters dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Studienleistungen erbracht werden. Der Studienplatz und der Studentenstatus bleiben allerdings bestehen.

Das Urlaubssemester wird als Hochschulsemester gezählt, jedoch nicht als Fachsemester. Das heißt, es wird nicht zu der Regelstudienzeit dazu gerechnet.

Wann kann ein Urlaubssemester beantragt werden?

Ein Urlaubssemester kann nur beantragt werden, wenn man dafür einen ausreichenden Grund nachweisen kann. Welcher Grund akzeptiert wird, kann je nach Hochschule variieren. Die häufigsten Gründe für eine Unterbrechung des Studiums sind:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Kindeserziehung
  • Auslandsstudium
  • Praktikum
  • Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
  • Einberufung zum Wehr-/Zivildienst
  • Berufstätigkeit zur Finanzierung des Studiums
  • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient
  • Pflege von Angehörigen

Wichtig dabei ist, dass der Grund für das Urlaubssemester vor der Hochschule nachgewiesen werden muss. Wenn der Grund nicht akzeptiert wird und sich die Unterbrechung des Studiums nicht vermeiden lässt, dann droht die Exmatrikulation.

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, muss beim Immatrikulationsamt einen schriftlichen Antrag ausfüllen. In den Antrag gehören Name, Adresse, Studiengang und Matrikelnummer. Außerdem müssen der Zeitraum und der Grund für das gewünschte Urlaubssemester angegeben werden. Zusätzlich muss dem Antrag einen Nachweis über den Grund der Beurlaubung hinzugefügt werden. Im Falle einer Krankheit wird ein Attest benötigt, bei Praktika, Wehr- oder Zivildienst eine Bestätigung des Arbeitgebers. Zu beachten ist dabei, dass jede Hochschule eine bestimmte Frist vorgibt, innerhalb welcher ihr den Antrag schriftlich stellen müsst. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Was gibt es noch zu beachten?

Über den Zeitraum des Urlaubssemesters hat man als Student keinen Anspruch auf BAföG. Dabei wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn ihr euch beurlauben lasst, um ein Auslandssemester zu absolvieren. Wenn dies der Fall ist, könnt ihr Auslands-BAföG beantragen. Wenn ihr für das beabsichtigte Urlaubssemester bereits eine BAföG-Leistung erhalten habt, muss der Beitrag zurückgezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass ihr das zuständige Amt rechtzeitig über das geplante Urlaubssemester informiert. Beurlaubte können jedoch bei Berufstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen. Sofern sie für die Erziehung minderjähriger Kinder verantwortlich sind, steht ihnen Sozialgeld zu.

Außerdem zu beachten ist, dass die Vorgaben zum Urlaubssemester je nach Hochschule variieren können. Die genauen Bestimmungen findet ihr in den jeweiligen Immatrikulationsordnungen eurer Hochschule.

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