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AStA – Vertretung der Studierenden

Der Allgemeine Studierendenausschuss, oder kurz AStA, ist dafür verantwortlich, die Interessen der Studierenden sowohl nach innen als auch nach außen zu vertreten.

Der AStA wird in der Regel für ein Jahr, in manchen Fällen auch nur für ein Semester, vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Bei kleineren Hochschulen werden die Mitglieder häufig noch direkt von den Studierenden der Hochschule gewählt.
Für eine Stelle als AStA-Referent kann sich jeder Student der Hochschule bewerben.

Die Vertretung der Studenten bietet in der Regel auch noch andere Dienstleistungen für die Studierenden an. So zum Beispiel eine Rechts- oder Sozialberatung, eine Wohnungs- und Arbeitsvermittlung oder den vergünstigten Verkauf von Lehrmitteln wie Stiften, Blöcken oder Druckerpapier. Außerdem gibt es auch meist eine eigene Beratungsstelle zu den Themen BAföG, Studieren mit Kind oder bei Problemen mit der Studienfinanzierung.

Auch für die Veranstaltungen der Hochschulen ist meist der AStA zuständig, wie zum Beispiel für Hochschulparties, die angebotenen Sportmöglichkeiten oder die Kooperationen mit Anbietern von Sprachkursen. Ebenfalls entscheidet der AStA zumindest teilweise  über die Verwendung der Studiengebühren..

Bei Fragen, Problemen und Anregungen sind daher alle Studierenden dazu angehalten, sich während der Sprechstunden an die Mitglieder des AStA zu wenden.

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