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Antrag (BAföG)
Der BAföG Antrag: Worauf muss ich achten?
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist ein Gesetz, welches die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Schülern und Studenten regelt. Wer BAföG bekommen möchte, muss zuerst einen Antrag stellen.
Wo kann man BAföG beantragen?
- Studenten wenden sich an das Studentenwerk ihrer Hochschule
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachhochschulen und Akademien wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
- Alle anderen Schüler wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort ihrer Eltern
Die für die Antragsstellung notwendigen Formblätter können auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden. Sie sollten innerhalb der vom Amt vorgegeben Frist eingereicht werden. Nur so kann man sichergehen, dass die Auszahlung des BAföG rechtzeitig erfolgt.
Der Bewilligungszeitraum für die finanzielle Unterstützung beträgt ein Jahr. Wer also sein Studium im Wintersemester aufnimmt, erhält BAföG vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres. All jene, die ihr Studium zum Sommersemester beginnen, werden in der Zeit vom 01.04. bis zum 31.03. gefördert. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wird der Förderungssatz neu berechnet und die Anträge müssen erneut gestellt werden.
Der Folgeantrag ist dabei weniger aufwendig als der erstmalige Antrag, da viele notwendige Informationen schon vorliegen. Wenn ihr den Antrag abgeschickt habt, bekommt ihr vom Amt einen Bewilligungsbescheid, auf dem dann auch die genaue Höhe der Förderung vermerkt ist. Es ist ratsam diesen Bewilligungsbescheid auf Korrektheit zu überprüfen.
Beim BAföG handelt es sich um ein staatliches, zinsloses Darlehen. Es muss zur Hälfte wieder zurückerstattet werden.
Fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer verschickt das Bundesverwaltungsamt automatisch einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Die Rückzahlung kann entweder in monatlichen Raten oder einmalig erfolgen. Im letzteren Fall wir die fällige Summe noch einmal ermäßigt. Weitere Infos dazu findet ihr auch unter BAföG-Darlehen Rückzahlung.
Unabhängig von der Höhe des Förderungssatzes dürfen sich die Schulden auf maximal 10.000 Euro belaufen. Kann das BAföG nicht zurückgezahlt werden, weil das momentane Einkommen zu gering ist, sind ein Aufschub und in einigen Härtefällen sogar eine Befreiung von der Rückzahlung möglich.
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