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Freibeträge beim BAföG
Freibeträge für Zusatzeinkommen beim BAföG
Studenten, die neben dem Studium einem Nebenjob nachgehen und zusätzlich BAföG-Leistungen beziehen, dürfen ein festgelegtes Jahreseinkommen nicht überschreiten, da sonst der BAföG-Satz gesenkt wird.
Was sind eigentlich Freibeträge?
Der Freibetrag beim BAföG ist der Betrag, den Studenten verdienen dürfen, ohne dass der BAföG-Satz gesenkt wird. Zurzeit beträgt der BAföG Einkommens Freibetrag für jeden Studenten 400 Euro brutto im Monat. Umgerechnet auf ein Jahr entspricht der Freibetrag einem Einkommen von 4.800 Euro.
Freibeträge beim BAföG
Kaum ein Student kann allein von den BAföG-Leistungen leben, selbst wenn er den Höchstbetrag erhält. Häufig reicht der Betrag von 643 Euro im Monat gerade so, um die Lebensunterhaltskosten zu decken. Daher gehen rund 60% aller Studenten neben dem Studium einem Nebenjob nach. Allerdings müssen Studenten, die BAföG, Kindergeld, oder Stipendien-Leistungen erhalten, dabei bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, da ansonsten der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, von den Förderungsleistungen abgezogen wird. Grund dafür sind die Bedenken, dass sich die Studienzeit verlängern oder der Nebenjob zur Hauptbeschäftigung werden könnte.
Zum Wintersemester 2008/09 wurde die Einkommensgrenze für Studenten angehoben. Sie können nun bis zu 4.800 Euro im Jahr verdienen, ohne dass die Förderungsleistungen gesenkt werden. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von 400 Euro.





