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BAföG-Darlehen Rückzahlung
Das BAföG-Darlehen: Worauf bei der Rückzahlung zu achten ist
Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer Berufsakademie studieren und BAföG beziehen, müssen die Hälfte der Förderungssumme zurückzahlen. Wir haben dazu alle wichtigen Informationen zusammengefasst!
Wer ist von der BAföG-Darlehen Rückzahlung betroffen?
Von der BAföG-Darlehen Rückzahlung sind alle Studenten betroffen, die das BAföG zur Hälfte als Staatsdarlehen beziehen. Dazu zählen in der Regel alle Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie studieren. Für Schüler besteht keine Rückzahlungspflicht, da das Schüler-BAföG als Vollzuschuss gezahlt wird.
Wann muss die BAföG-Darlehen Rückzahlung erfolgen?
Etwa fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, verschickt das Bundesverwaltungsamt automatisch einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. In diesen Schreiben werdet ihr über den Ablauf der BAföG-Darlehen Rückzahlung informiert. Wer nach dem 31.03.2001 mit seinem Studium begonnen hat, für den ist die Rückzahlungssumme auf 10.000 Euro begrenzt.
Den Studenten steht es zu, das BAföG-Darlehen in monatlichen Raten von derzeit 105 Euro zurückzuzahlen. Die Raten werden jeweils in der Summe für drei Monate per Lastschrift entrichtet. Der Zeitraum der Tilgung der BAföG-Darlehen Rückzahlung erstreckt sich über maximal 20 Jahre.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer sofortigen Rückzahlung. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss weniger als 50 Prozent der Förderungssumme zurückzahlen.
Freistellung von der BAföG-Darlehen Rückzahlung
Die BAföG-Darlehen Rückzahlung ist in jedem Fall abhängig von eurem Einkommen. Das heißt, wer finanziell nicht in der Lage ist, seinen Darlehen zurückzuzahlen, der kann auf Antrag entweder den Zeitpunkt der Rückzahlung verschieben oder ganz von der Zahlung befreit werden. Dazu muss das Einkommen mindestens die Grenze von 960 Euro überschreiten.
Die Verschiebung der BAföG-Darlehen Rückzahlung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Sollte sich die finanzielle Situation in dieser Zeit verbessern, muss das Bundesverwaltungsamt selbstverständlich darüber informiert werden.
Möglichkeiten der Teilerlassung
Für Studenten, die während ihres Studiums besonders gute Leistungen erzielen oder ihr Studium besonders schnell absolvieren, besteht die Möglichkeit einen Teil der BAföG-Darlehen Rückzahlung erlassen zu bekommen. Wer beispielsweise zu den 30% der Abschlussbesten zählt, kann einen Erlass der BAföG-Darlehen Rückzahlung von bis zu 25% beanspruchen. Dazu muss allerdings innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Rückzahlungsbescheids ein Antrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.





