Haftpflichversicherung - Schutz vor dem finanziellen Ruin
Das Buch des Kommilitonen verlieren, die Kamera der Freundin fallen lassen oder die Lieblingsvase der Schwiegermutter zerbrechen. Solch ein Malheur ist schnell passiert. Zudem kann dies, neben einer Entschuldigung, sehr viel Geld kosten. Hier schafft die Haftpflichtversicherung Abhilfe.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür
(wenn eingeschlossen)
Nein
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird.
Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer
auf unserer Seite).
5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind
beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis
zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss
unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden.
(Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter
siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen)
Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
• die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
• die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
• die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab.
Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache
fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang.
Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese
Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen
z. B.:
• Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
• Bauherrenhaftpflicht
• Jagdhaftpflicht
• Wasserfahrzeuge (mit Motor)
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht
13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur
während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen.
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig.
Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu
muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten,
der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Die Haftpflichversicherung ist eine der wichtigsten Standardversicherungen. Du zahlst einen bestimmten monatlichen, viertel- oder halbjährlichen bzw. jählichen Betrag an eine Versicherung ein, die dann für etwaige Schäden oder Teile eines Schadens aufkommt.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben, der Abschluss ist freiwillig. Nur für besonders gefährliche Bereiche verlangt das Gesetz den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Dazu zählt der Besitz eines PKWs (KFZ-Haftpflichtversicherung) oder von Schusswaffen (Jagdhaftpflichtversicherung). Für alle anderen Bereiche ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung freiwillig. Jedoch ist es unbedingt zu empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für verursachte Schäden haftet. Denn so etwas passiert schneller als man denkt.
Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung?
Stell dir jedoch folgendes Szenario vor: Du bist auf dem Weg nach Hause und möchtest unbedingt noch die nächste Bahn erwischen. Du überquerst die Straße, schaust schnell nach links und rechts, läufst los – und hast dabei den Radfahrer übersehen, der auf dem Fahrradweg unterwegs war. Dieser versucht eine Vollbremsung, stürzt und verletzt sich dabei schwer.
Man muss in jedem Fall mit dem eigenen Vermögen für den gesamten Schaden haften. Es fallen Behandlungs- und Reha-Kosten an, der Geschädigte kann während dieser Zeit oder langfristig nicht mehr arbeiten. Somit bist du verantwortlich, dem Opfer und den Angehörigen die anfallenden Kosten zu erstatten, oder sogar lebenslange Rente zu zahlen. Dabei kann der Schadensbetrag bis in die Millionenhöhe gehen. Dies kann zum finanziellen Ruin führen. Und das wegen nur einer Sekunde Unachtsamkeit.
Wenn dann die Haftpflichtversicherung einen Teil der finanziellen Belastung übernimmt, ist dies natürlich eine große Hilfe und kann unter Umständen die eigene Existenz retten. So gesehen ist eine Haftpflichversicherung immer ratsam und du bist in selbst verursachten Schadensfällen auf der sicheren Seite.
Wie finde ich die richtige Haftpflichtversicherung?
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Haftpflicht eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt. Welche Haftpflichtversicherung dabei die Richtige ist, muss jeder individuell nach Lebenslage für sich entscheiden. Eltern brauchen dabei andere Leistungen als Kinderlose, Mieter andere als Vermieter, und auch Hobbysportler benötigen extra Policen. Die Stiftung Warentest hat eine Checkliste für alle Leistungen aufgestellt, die Ihre Haftpflichtversicherung in jedem Fall beinhalten sollte. Informiere dich aber noch mal persönlich bei deiner Versicherung, welche Zusatzleistungen für dich empfehlenswert sind oder mach unseren kostenlosen Test.
Übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Schäden?
Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung für alle Schäden, die im Privatleben entstanden sind. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass der Schaden nicht mutwillig oder absichtlich herbeigeführt wurde. Wird jemand durch eine Prügelei verletzt, oder fliegt im Ehestreit das teure Porzellan, zahlt die Haftpflicht nicht. Auch für Familienmitglieder, die über den gleichen Vertrag abgesichert sind, greift die Versicherung nicht. Eine Ausnahme stellen dabei Kinder dar. Diese sind über die Eltern bis zum Ende der Ausbildung über die Eltern mitversichert.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung schwanken natürlich von Anbieter zu Anbieter. Eine Haftpflichtversicherung für Studenten ist bei vielen Anbietern bereits mit einem jährlichen Beitrag von 30 - 40 Euro möglich. Dies hängt natülich auch von diversen Faktoren wie der Selbstbeteiligung ab. Generell gilt, je höher die Rate, desto mehr Serviceleistungen werden dir geboten. Im Vergleich zu anderen Versicherungen fällt die Haftpflicht somit relativ günstig aus, kann aber vor großem finanziellem Schaden bewahren. Welche Versicherung für dich die Richtige ist, welche Extraleistungen empfehlenswert sind und wie viel dich die Haftpflichtversicherung kostet, kannst du in unserem kostenlosen Test herausfinden.
Ihr habt zu diesem Thema Fragen, Anregungen oder möchtet mit anderen darüber diskutieren? Dann solltet ihr unbedingt unser Forum besuchen! Hier könnt ihr euch mit anderen austauschen, eigene Fragen loswerden und Erfahrungen und Wissen mit anderen teilen. Zum Forum...