|
|
|
|
Wohngeld für Studenten
Wer hat einen Anspruch auf Wohngeld für Studenten?
Über den Antrag auf Wohngeld für Studenten entscheiden strenge Richtlinien, die durch den Gesetzgeber festgelegt wurden. Wer Anspruch hat auf Wohngeld und wer nicht, erfährst du hier!
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, den Bürger mit einem niedrigen Einkommen beantragen können. Es handelt sich dabei allerdings nicht um die Bezahlung der gesamten Miete. Den Zuschuss erhält der Mieter für eine Wohnung oder ein Zimmer und Eigentümer für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Wann kann man Wohngeld für Studenten bekommen?
Wie bei fast allen staatlichen Leistungen schreibt das Gesetz strenge Richtlinien vor, nach denen über einen Antrag auf Wohngeld für Studenten entschieden wird. Demnach stehen die Chancen für einen Studenten Wohngeld zu erhalten sehr schlecht. Abgelehnt werden die Anträge bereits, wenn die Studenten einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben.
In der Praxis ist das so gut wie jeder Student und es spielt dabei auch keine Rolle, ob die BAföG-Leistungen beantragt wurden oder dem Studenten wegen einen zu hohen Einkommen kein BAföG gezahlt wird. Darüber hinaus hat der Student keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn er andere Sozialleistungen wie ALG II oder Sozialhilfe bezieht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei dieser Reglung:
Wenn du als Student noch bei deinen Eltern lebst, und ein Familienmitglied kein Student ist, kannst du Wohngeld für Studenten beantragen. Auch wenn du mit einem anderen Studenten zusammenlebst und ihr ein gemeinsames Kind habt kann Wohngeld beantragt werden, da das Kind nicht studiert und somit auch kein BAföG beantragen kann. Dabei ist es unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Weitere Ausnahmen, in denen Studenten Wohngeld beantragen können:
- Die Förderungshöchstdauer wurde überschritten
- Die Altersgrenze, innerhalb der Studenten Anspruch auf BAföG haben, wurde überschritten
- Die Ausbildung wurde abgebrochen oder die Fachrichtung wurde gewechselt, ohne dass der Student dafür einen ausreichenden Grund hatte
- Die Ausbildung ist nach dem BAföG nicht förderungswürdig
- Wenn du als Ausländer die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllst
- Es wurden keine Leistungsnachweise erbracht, wodurch das BAföG entfällt
- Du befindest dich in einer weiterführenden Ausbildung, in der das BAföG nicht berücksichtigt wird
- Wenn die Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches für das Wohngeldgesetz betrieben wird, wirst du als Grenzgänger bezeichnet
Sollte für dich demnach ein Anspruch auf Wohngeld für Studenten bestehen, hast du einen Rechtsanspruch auf die Wohngeldzahlung. Um das Wohngeld zu beantragen, musst du bei einem zuständigen Amt einen Antrag stellen. Neben einem ausgefüllten Antragsformular gehören noch weitere Unterlagen wie etwa eine Bescheinigung des Vermieters, in der unter anderem das Baujahr des Hauses und die Größe der Wohnung vermerkt sind, und ein Nachweis über dein Einkommen in den Antrag.
Die Höhe des Wohngeldes für Studenten wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnet:
- Anzahl der Familienmitglieder, die in dem Haushalt leben
- Höhe des Einkommens der einzelnen Familienmitglieder
- Höhe der Miete, für die der Zuschuss beantragt wird
Wenn dein Antrag auf Wohngeld für Studenten bewilligt wurde, erhältst du den Mietzuschuss zunächst für ein Jahr. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren
Weitere externe Informationen zum Thema









