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Immatrikulation

Der erste Schritt ins Studium: die Immatrikulation

Die Aufnahme an einer Universität erfolgt über die Immatrikulation (Einschreibung). Immatrikulieren kann sich nur, wer zuvor zugelassen wurde. Wir klären, wo man sich immatrikuliert, welche Unterlagen nötig sind und ob man auch ohne Einschreibung Veranstaltungen besuchen kann.

Wer ein Studium an einer deutschen Universität aufnehmen möchte, muss nicht nur die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sondern auch Mitglied der jeweiligen Hochschule werden. Die "Eintragung" der Mitgliedschaft erfolgt mit der Immatrikulation (von Lateinisch Matrikel = Liste), auch Einschreibung genannt. Doch: Immatrikulieren kann sich nur, wer zuvor zu dem Studienfach seiner Wahl zugelassen wurde, entweder von der Stiftung für Hochschulzulassung oder direkt von der Universität. Und: Man kann immer nur an einer Hochschule immatrikuliert sein.

Wo immatrikuliere ich mich und welche Fristen gelten?

Die Immatrikulation erfolgt in der Regel vor Beginn des Studiums direkt an der Hochschule. Inländische Interessenten schreiben sich im Studierendensekretariat für das Studium ein, ausländische Studienanwärter wenden sich an das Akademische Auslandsamt. Wichtig: Die Immatrikulation muss persönlich erfolgen und kann nicht per Post vorgenommen werden. An einigen Universitäten kann eine bevollmächtigte Person durch Vorlage einer Vollmacht und Kopien der Personalausweise beider Personen die Immatrikulation durchführen.

Der Vorgang der Immatrikulation kann nur innerhalb vorgegebener Fristen stattfinden. Hier gibt es keine einheitlichen Termine, deshalb sollte man sich frühzeitig bei der jeweiligen Hochschule erkundigen, bis wann man sich immatrikulieren muss/kann.

Welche Unterlagen muss ich für die Immatrikulation mitbringen?

Für die erfolgreiche Immatrikulation müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. Die Studentensekretariate und Akademischen Auslandsämter geben Auskunft darüber, welche Dokumente für das jeweilige Studium erforderlich sind. Sofern Kopien verlangt werden, sollten diese mit Beglaubigung vorgelegt werden. In der Regel werden folgende Unterlagen von euch verlangt:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder entsprechender Identitätsnachweis, und Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Die Hochschulzugangsberechtigung: Abitur oder Fachhochschulreife
  • Der Nachweis der Krankenversicherung
  • Der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde
  • Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: der Zulassungsbescheid
  • Bei ausländischen Studenten: der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule
  • Bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z.B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
  • Ein oder mehrere Passbilder (z.B. für den Studierendenausweis)

Wichtig: Immatrikulieren kann sich nur, wer zuvor zugelassen wurde

An einer Hochschule immatrikulieren kann sich nur, wer zuvor zum jeweiligen Studiengang zugelassen wurde. Das Zulassungsverfahren läuft entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS oder direkt über die jeweilige Hochschule. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung muss sich bewerben, wer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie studieren möchte. Aber auch andere Studiengänge als die genannten, nämlich besonders beliebte mit mehr Bewerbern als Studienplätzen, werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Erst wenn man dort zugelassen wurde, kann man sich mit dem Zulassungsbescheid an der Universität immatrikulieren. Eine mögliche Zulassungsbeschränkung kann der Numerus Clausus sein. Ob der Interessent ein Studium beginnen kann, entscheidet die Abiturdurchschnittsnote oder aber die Dauer der Wartezeit auf einen Studienplatz. Hier erfahrt ihr, welche Voraussetzungen generell für ein Studium gelten.

Immatrikulation bei zulassungsfreien Studiengängen

Bei zulassungsfreien Studiengängen muss man sich in der Regel nicht erst bei der Hochschule bewerben, sondern kann sich innerhalb der jeweiligen Frist direkt an der Universität immatrikulieren. Es muss kein Zulassungsbescheid vorgelegt werden. In den meisten Fällen muss aber ein Antrag auf Einschreibung, den man online oder bei der jeweiligen Hochschule erhält, ausgefüllt und vorgelegt werden.

Immatrikulation ausländischer Studierender

Ausländische Studierende benötigen in jedem Fall einen Zulassungsbescheid, um in Deutschland studieren zu können. Dies gilt auch für ausländische Doktoranden. Das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Uni informiert darüber, welche Angaben zur Immatrikulation benötigt werden. Neben dem Zulassungsbescheid sind dies häufig ein Reisepass, ein Originalreifezeugnis, eine Quittung über den bezahlten Sozialbeitrag, eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Krankenversicherung sowie ein Nachweis über das Bestehen eines Sprachtests, sofern dieser gefordert wird.

Nach der Immatrikulation: Endlich Student

Nach erfolgter Immatrikulation erhält man den Studierendenstatus, das heißt, man ist von diesem Zeitpunkt an offiziell Student oder Studentin. Man bekommt einen Studentenausweis und wird nun bei der Hochschule unter einer Matrikelnummer geführt. Diese wird nur einmal vergeben und gewährt die Identifizierung ihres Inhabers während des Studiums.

Kann man sich für einen Studiengang bewerben, wenn man schon immatrikuliert ist?

Es kann vorkommen, dass man bereits immatrikuliert ist und sich dennoch für einen anderen Studiengang bewerben möchte, z.B. weil einem das aktuelle Studium nicht zusagt. Eine Bewerbung für einen anderen Studiengang ist grundsätzlich möglich, auch wenn man bereits immatrikuliert ist. Bevor man sich jedoch an der neuen Uni immatrikulieren kann, muss man zunächst eine Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule vornehmen. Das bedeutet, man meldet sich wieder von der Uni ab, denn man kann nur an einer Universität immatrikuliert sein. Zur neuen Immatrikulation sollte man neben den oben genannten Unterlagen auch die Exmatrikulation der vorherigen Universität mitbringen.

Kann ich ohne Immatrikulation Veranstaltungen besuchen? Nebenhörer und Gasthörer

Für diejenigen, die bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind, jedoch eine Veranstaltung einer anderen Universität besuchen möchten, besteht die Möglichkeit, sich als Nebenhörer anzumelden. Nebenhörer können für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind. So kann man auf eine zweite Immatrikulation verzichten und wird lediglich als Nebenhörer beim Studierendensekretariat registriert.

Wie bewirbt man sich als Nebenhörer?

Als Nebenhörer muss man sich nicht immatrikulieren, sondern lediglich bewerben. Häufig gibt es auf der Homepage der jeweiligen Universität ein Bewerbungsformular, das man ausfüllen und mitbringen muss. Auch die Immatrikulation der Hochschule, an der man eingeschrieben ist, sollte mitgebracht werden. Ebenfalls nötig ist häufig eine Bestätigung der Uni bzw. des betreffenden Fachbereichs oder der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet, dass in der gewünschten Lehrveranstaltung noch Plätze zur Verfügung stehen und das Studium der ordentlich eingeschriebenen Studenten nicht beinträchtigt wird. Die Anmeldung erfolgt meist ebenso wie die Immatrikulation im Studiensekretariat bzw. dieses gibt Auskunft darüber, wenn sie an einer anderen Stelle erfolgt.

Die für die gewählte Veranstaltung zuständige Fakultät entscheidet darüber, ob man als Nebenhörer zugelassen wird. Nebenhörer sind auch berechtigt, in den Lehrveranstaltungen, in denen sie zugelassen sind, Prüfungsleistungen zu erbringen. Für die Zulassung als Nebenhörer werden keine Gebühren erhoben.

Wie bewirbt man sich als Gasthörer?

Wer kein Student ist und trotzdem eine Vorlesung besuchen möchte, kann sich als Gasthörer registrieren lassen. Gasthörer können gegen eine kleine Gebühr bestimmte Veranstaltungen über einen bestimmten Zeitraum besuchen. Hierbei findet ebenfalls keine Immatrikulation statt. Man wird nicht Mitglied der Hochschule, sondern gilt als zeitlich begrenzter Besucher der jeweiligen Vorlesung. Über die Zulassung der Gasthörer entscheidet die für die gewählte Veranstaltung zuständige Fakultät. Ebenso wie beim Nebenhörer darf dadurch nicht das Studium der ordentlich Studierenden beinträchtigt werden. Gasthörer erhalten eine Teilnahmebescheinigung über die besuchte Veranstaltung.

 

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