Studienfinanzierung - So finanzierst Du Dein Studium

Bettina Weiss

Wer ein Vollzeitstudium absolviert, verbringt den Großteil seines Tages damit, zu lernen und an Kursen teilzunehmen. Dadurch ist es für viele Studenten schwierig, nebenbei einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Vor allem junge Studierende, die nach Abschluss ihrer Ausbildung oder direkt nach dem Abitur die Weiterbildung beginnen, haben kaum bis keine Rücklagen. Ihnen fehlt es an finanziellen Mitteln, ihre Bildung und zusätzlich den Lebensstandard zu finanzieren. Von staatlichen Förderungen bis hin zur Selbstständigkeit – dieser Artikel verrät, welche Möglichkeiten für sie bestehen.

1. BAföG - Staatliche Förderung der Ausbildung

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde für junge Menschen die Möglichkeit geschaffen, ihnen unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine Bildung zu ermöglichen. Studierende, welche die Voraussetzungen für das BAföG erfüllen, erhalten vom Staat mindestens 399 Euro monatlich. Damit soll der Grundbedarf für Lernmaterial und Lebensmittel gedeckt sein. Zusätzlich können sie weitere Pauschalen erhalten, mitunter für ihre Unterbringung, die Krankenkasse, Pflegeversicherung und die Kinderbetreuung. Der Höchstsatz beträgt 735 Euro im Monat.

Die Altersgrenze für das BAföG liegt bei 30 Jahren, in manchen Fällen bei 35 Jahren. Für den Erhalt der staatlichen Förderung spielt das Kapital der Eltern keine Rolle, das Vermögen des Studierenden darf jedoch nicht mehr als 7.500 Euro betragen. Zusätzlich muss bei der Antragsstellung das Einkommen der Eltern ausgewiesen werden. Inwiefern sich dieses auf die Höhe der staatlichen Förderung auswirkt, ist von ihrer Lebenssituation und der Anzahl der Kinder abhängig. Für verheiratete Paare gilt im Jahre 2018 ein Freibetrag von 1.605 Euro, bei geschiedenen Elternteilen 1.070 Euro.

Ist dem Studierenden ein Vermögen oberhalb der Freigrenze nachzuweisen oder beziehen seine Eltern ein höheres Einkommen, sind diese Beiträge auf die Leistung anzurechnen. Betroffene erhalten dadurch eine niedrigere finanzielle Unterstützung.

2. Kindergeld

Eltern können bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder Kindergeld für sie beantragen. Grundsätzlich möchte der Staat mit diesen finanziellen Mitteln den Unterhalt der Kinder unterstützen. Auch wenn die Elternteile als anspruchsberechtigt gelten und die Zahlung empfangen, sind sie verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten. Kommen sie dieser Forderung nicht nach, können Betroffene einen Antrag stellen und die Zahlung auf das eigene Konto veranlassen.

  • Der Studierende muss unter 25 Jahren alt sein.
  • Er muss einen Nachweis über sein Studium einreichen.
  • Die Ausbildungszeit muss mindestens zehn Stunden in der Woche betragen. Liegt diese darunter, ist ein erhöhter Zeitaufwand durch das selbstständige Lernen nachzuweisen.
  • Dem Studium ist eine Ernsthaftigkeit nachzuweisen, dies bedeutet, dass die Studienzeiten mit der Absicht das Ausbildungsziel zu erreichen, übereinstimmen.

 

3. Studieren mit einem Stipendium

Viele Vereine und auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördern Studierende mit einem Stipendium, beispielsweise mit dem Aufstiegsstipendium. Sie möchten damit besonders begabten Menschen die Weiterbildung ermöglichen. Häufig profitieren Auszubildende mit einem überdurchschnittlich guten Abschluss von dieser Förderung. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung haben sie die Möglichkeit, an einer Weiterbildung in Form eines Studiums teilzunehmen. Die Stipendien sind meist jedoch an einen gewissen Zeitraum gebunden, so muss der Empfänger innerhalb einer vorgegebenen Frist das Studium beginnen sowie auch abschließen.

Darüber hinaus können sich Interessenten auch um ein Stipendium bewerben. Während es früher üblich war, erst nach Studienbeginn eine Bewerbung zu versenden, bieten viele Stiftungen mittlerweile bereits Stipendien an, mit denen die Empfänger von Beginn an unterstützt werden. Wichtig ist jedoch, dass sich Interessenten rechtzeitig bewerben, meist ein halbes bis ein ganzes Jahr vor Semesterbeginn.

4. Studienfinanzierung durch Selbstständigkeit

Viele Studierende jobben nebenher in Cafés oder im Einzelhandel. Da sie jedoch durch ihr Studium zeitlich gebunden sind und vor allem im Einzelhandel das Arbeiten am Wochenende nur selten machbar ist, können sie sich nur wenig hinzuverdienen. Für sie besteht die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Sie können ihr bisher gesammeltes Wissen weitergeben, indem sie Nachhilfe und Beratung anbieten. Oder sie nutzen ihre Fähigkeiten, beispielsweise als Fotograf oder Grafikdesigner und suchen über Börsen im Internet nach Kunden. Dadurch sind sie zeitlich flexibel und können ihre Arbeit frei einteilen.

Bei der Selbstständigkeit während des Studiums sind allerdings einige Dinge zu beachten:

  • Unter Umständen ist ein Gewerbe anzumelden.
  • Ende des Jahres ist eine Steuererklärung abzugeben, abhängig vom Gewinn sind Vorauszahlungen zu leisten.
  • Die Einnahmen sind auf staatliche Förderungen anzurechnen.
  • Versicherungen gegen betriebliche Risiken sind höher.
  • Die Krankenkasse kann einen Mehrbeitrag verlangen.
  • Es sind je nach Branche Abgaben an eine Kammer oder Berufsgenossenschaft zu zahlen.

5. Studium mit Jobben finanzieren

Wer neben dem Studiengang genügend Freizeit zur Verfügung hat, kann als Minijobber oder Werkstudent zusätzlich Geld hinzuverdienen. So lässt sich während der schulischen Ausbildung bereits die erste Berufserfahrung sammeln. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Einnahmen ab einer bestimmten Höhe auf das BAföG angerechnet werden und der Empfänger eine gekürzte Leistung erhält.

Folgende Tätigkeiten bieten sich für Studierende an:

  • Kellnern
  • Theken- / Empfangspersonal
  • Recherchearbeiten
  • Kaufmännische / buchhalterische Tätigkeiten
  • Betreuung von Kindern oder Senioren
  • Hunde ausführen / Tierpflege
  • Übersetzen von Schriftstücken / Dolmetschen
  • Mitarbeit bei einer Zeitung / einem Magazin
  • Unterstützung im Haushalt
  • Callcenter-Mitarbeiter
  • Aushilfstätigkeiten und Praktika in der bevorzugten Branche

6. Bildungskredite

Ein Bildungskredit ist eine gute Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Gerade Studenten, die kein BAföG erhalten oder zusätzliche Ausgaben haben, können von dieser Förderung profitieren. Dabei spielt weder das eigene Vermögen noch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

Wird der Bildungskredit von der KFW gewährt, erhält der Empfänger monatlich eine Leistung zwischen 100 und 300 Euro, maximal bis zu zwei Jahren. Der Kredit ist insofern staatlich unterstützt, dass die Zinsen für die Rückzahlungsvereinbarung sehr günstig sind. Jedoch ist die Förderung nur in bestimmten Fällen im Grundstudium möglich, da der Studierende die Zwischenprüfung des ersten Studienganges bestanden oder den ersten Part des Konsekutivstudienganges absolviert haben muss.

Ein großer Vorteil des Bildungskredites liegt darin, dass der Studierende in Ausnahmefällen eine einmalige Abschlagszahlung bis zu 3.600 Euro erhalten kann. Dafür muss er jedoch nachweisen können, dass er die Leistung aufgrund einer außerordentlichen finanziellen Belastung benötigt. Zudem kann der Kredit parallel zum BAföG in Anspruch genommen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Studium über einen Studienfonds zu finanzieren.

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