Das Staatsexamen: Ein Studienabschluss mit Prüfung von höchster Stelle

Bettina Weiss

Ein Staatsexamen unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den übrigen Studienabschlüssen in Deutschland: Die Abschlussprüfung wird von einer staatlichen Behörde abgenommen, nicht von der Hochschule.

Was ist ein Staatsexamen?

Absolventen eines Studiums in den Fächern Medizin, Lehramt, Jura oder Pharmazie müssen zum Abschluss ihres Studiums ein Staatsexamen bzw. eine Staatsprüfung ablegen. Das ist eine Abschlussprüfung, die vor einer staatlichen Behörde abgelegt werden muss. Bei Diplom Studiengängen, Bachelor Studiengängen, Magister Studiengängen und Master Studiengängen muss die Abschlussprüfung dagegen vor einem Hochschul-Gremium absolviert werden. Die besondere staatliche Kontrolle dient dazu, dass in der Ausbildung bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden, was in unserem allgemeinen Interesse liegt.

Wie ist ein Studium zum Staatsexamen aufgebaut?

Es gibt ein erstes und ein zweites Staatsexamen. Da das Examen der Abschluss für verschiedene Studiengänge ist, sind auch die Studieninhalte sehr unterschiedlich. Dies wird bereits bei der Regelstudienzeit deutlich: Während bei Lehramtsstudiengängen bereits nach 6 bis 9 Semestern das erste Staatsexamen erfolgt, sind es beispielsweise bei Jurastudenten 8 bis 9 Semester, bei Medizinstudenten sogar 10 bis 12. Wer die Prüfung beim ersten Versuch nicht besteht, hat einen Rechtsanspruch auf einen zweiten Versuch. Ein dritter Prüfungsanlauf wird nur in besonderen Fällen gestattet.

Nach dem ersten Staatsexamen steht für die Absolventen in der Regel ein praxisorientierter Vorbereitungsdienst an, beispielsweise bei Lehrämtern das Referendariat. Das Referendariat dauert 2 Jahre, in denen praktische Berufserfahrungen gesammelt werden können. Am Ende des Referendariats müssen die Berufsanwärter eine weitere Staatsexamensprüfung ablegen.

Wichtig ist: Das erste Staatsexamen ist zwar ein regulärer Hochschulabschluss, jedoch kein akademischer Grad. Somit sind die Berufsaussichten allein mit diesem Abschluss eher gering. Das zweite Staatsexamen sollte also unbedingt ebenfalls abgelegt werden. An einigen Universitäten ist es allerdings möglich, nach der Staatsprüfung einen Antrag auf einen akademischen Grad zu stellen. Dazu müssen dann in der Regel noch weitere Leistungsnachweise erbracht und Prüfungen abgelegt werden.

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