Studienplatzklage: So bekommst Du noch einen Studienplatz

Malin König

Du hast nur Ablehnungen auf Deine Bewerbungen erhalten oder bewirbst Dich für einen überfüllten Studiengang? Kein Grund, Deine Ziele aufzugeben oder Dein Leben umzuplanen. Mit einer Studienplatzklage hast Du noch Chancen, Dich in Dein Wunschstudium einzuklagen. Wie genau so eine Klage abläuft und für wen sie sich lohnt, haben wir für Dich zusammengefasst.

Warum eine Studienplatzklage manchmal der letzte Ausweg ist

Viele Hochschulen belegen Ihre beliebtesten Studiengänge mit strengen Zugangsvoraussetzungen. Fächer wie Medizin, Psychologie oder Wirtschaftswissenschaften haben häufig einen NC zwischen 1,0 und 1,2. Natürlich kannst Du in so einem Fall versuchen, an einer kleinen Uni einen Studienplatz zu ergattern. Aber erstens hast Du Dir Deinen Start ins Studentenleben vielleicht eher im aufregenden Großstadtdschungel vorgestellt und zweitens sind an kleineren Unis auch die Studienplätze sehr begrenzt. Wenn jahrelanges Sammeln von Wartesemestern keine Option für Dich ist und Du auch nicht gleich komplett im Ausland studieren möchtest, ist eine Studienplatzklage möglicherweise die einzige Chance für Dich, zu Deinem Studienplatz zu kommen.

Die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage?

In Deutschland ist das Recht auf freie Berufswahl im Grundgesetz verankert. Das heißt aber nicht, dass die Hochschulen überhaupt keine Bedingungen an einen Studienplatz knüpfen dürfen. Für das Studium an einer Universität ist beispielsweise die allgemeine Hochschulreife Voraussetzung. Um an einer Fachhochschule zu studieren, benötigst Du die Fachhochschulreife.

Außerdem kannst Du viele Studiengänge nur mit einer bestimmten Mindestnote im Zeugnis aufnehmen. Dieser Durchschnittswert ist durch den sogenannten Numerus clausus (NC) bezeichnet. Mit einer Studienplatzklage hast Du aber die Chance, den NC zu umgehen, weil es dabei um einen ganz anderen Sachverhalt geht. Die Studienplatzklage richtet sich nicht gegen den NC, sondern zielt auf eine Nichtausschöpfung der Kapazitäten einer Hochschule ab. Wenn Durch Deine Klage zusätzliche Studienplätze aufgedeckt werden, spielt der NC bei deren Verteilung in der Regel keine Rolle.

In Deutschland sind alle Hochschulen seit 1972 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu verpflichtet, ihre vollen Kapazitäten an Studienplätzen auszuschöpfen. Der Experte für Studienplatzklagen, Fachanwalt René Pichon, weiß:

"Allerdings setzen die Hochschulen die Höchstzahlen möglichst niedrig an, sodass sehr häufig noch freie Studienplätze aufgedeckt werden können. Diese können eingeklagt werden, wobei die Rechtsgrundlage direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet ist (Art.12 Abs.1 GG Berufsfreiheit)."
(Lies das ganze Interview.)

Was muss ich tun, wenn ich klagen will?

Du hast alle Möglichkeiten einen Studienplatz zu bekommen ausgeschöpft? Wenn Du ahnst, dass es für Dich schwierig wird mit dem Studienplatz, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Klage in Betracht ziehen. In der Regel läuft eine Studienplatzklage wie folgt ab:

  • Du sendest eine reguläre Bewerbung an die Uni oder Fachhochschule
  • Noch bevor Du die Antwort der Hochschule erhältst, nimmst Du Kontakt mit einem Fachanwalt auf, um wichtige Fristen zu wahren. Allerdings gelten diese Fristen nur für einige Bundesländer. Studienplatzklagen sind an den meisten Hochschulen auch später möglich. Dein Fachanwalt kennt die Fristen der einzelnen Hochschulen und berät Dich zu Deiner Wunschhochschule. In der Regel gelten folgende Fristen:
    • Frist für das Sommersemester: 15.01.
    • Frist für das Wintersemester: 15.07.
  • Dein Anwalt beantragt die außerkapazitäre Zulassung und bezieht sich dabei auf Dein Grundrecht auf freie Berufswahl
  • Parallel reicht der Anwalt entsprechende Anträge beim Verwaltungsgericht auf die Gewährung eines Studienplatzes ein. Das jeweilige Verwaltungsgericht entscheidet dann innerhalb des Fachsemesters, ob der Vorwurf an die Hochschule gerechtfertigt ist und Dir ein Studienplatz zusteht.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Was Dich ein Studienplatz mittels einer Studienplatzklage kostet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Verklagst Du gleich mehrere Hochschulen?
  • Wie hoch setzt das Gericht den Streitwert, also den Wert des Streitgegenstandes, an?

Als Richtwert gilt eine Summe zwischen 1.000 €¹ und 10.000 €¹ für die Studienplatzklage. Das ist je nach Ausgang gerade für junge Schulabgänger nicht wenig. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich also durchaus lohnen. Allerdings solltest Du die verschiedenen Versicherungsangebote genau vergleichen, da alle Versicherer Studienplatzklagen stark limitiert oder mittlerweile aus dem Versicherungsumfang gestrichen haben. Bestand der Versicherungsvertrag schon vor 2008 ohne dass die Versicherungsbedingungen sich geändert haben, können bis zu 10 Verfahren über die Versicherung laufen. Diese erstattet aber lediglich die gerichtlichen Gebühren und nicht die anfallende Geschäftsgebühr.

Lohnt sich der Aufwand?

Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es natürlich auch dann nicht, wenn Du ihn einklagst. Aber mit einer Erfolgsquote von durchschnittlich 90% (in nichtmedizinischen Studiengängen) sind Deine Aussichten mit einer Studienplatzklage sehr gut. Selbst bei beliebten Studiengängen wie Humanmedizin oder Zahnmedizin stehen Deine Chancen mit einem erfahrenen Anwalt nicht schlecht, wobei ganz wichtig ist, sich so frühzeitig wie möglich zu melden. Du sparst Dir möglicherweise viele Wartesemester und auch die Kosten sind mit einem späteren Akademikereinkommen sehr gut auszugleichen.

Ein Restrisiko bleibt natürlich und ob Du das für einen Studienplatz auf Dich nehmen willst, kannst letztendlich nur Du selbst entscheiden. Eine umfassende Beratung vom Fachanwalt hilft Dir dabei, Deine Chancen realistisch abzuwägen.

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